Ab rund 150'000 Franken Einkommen können Selbständige mehr in die Pensionskasse einzahlen als in die dritte Säule. Deshalb empfehlen wir Selbständigen, ab dieser Einkommensgrenze einen freiwilligen Anschluss an die Pensionskasse zu prüfen.
Inhaber von AG’s oder GmbH’s haben bei der Ausgestaltung der Pensionskasse einen grossen Spielraum. Das Pensionskassengesetz lässt eine maximale Sparquote von 25 Prozent zu.
Den individuell passenden Mix zwischen Lohn und Dividende gilt es zu optimieren. Es ist richtig, dass Dividenden nicht der AHV unterstellt sind und privilegiert besteuert werden. Allerdings können darauf auch keine Pensionskassenbeiträge abgerechnet werden. Dadurch wird das Einkaufspotenzial und damit der Spielraum für die Steueroptimierung geschmälert.
Dieses Einkaufspotenzial gilt es zu beachten, wenn es darum geht, nicht betriebsnotwendiges Vermögen im Rahmen einer Nachfolgeregelung steuerbegünstigt ins Privatvermögen zu überführen.